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Notebook Hilfe - Mittelschule Feldkirchen digital – Schule in Kärnten

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NOTEBOOK-HILFE

Hilfe rund um das Schulnotebook

Auf dieser Seite finden Eltern und Schüler:innen wichtige Informationen zu Garantie,
Reparatur, Verlust und zum Austausch eines Schulnotebooks.


1 GARANTIE & VERSICHERUNG

Was ist durch die Garantie abgedeckt?
Die Geräte verfügen ab der Erstauslieferung durch den Lieferanten über eine vom Gerätetyp abhängige Garantie. Auch geräterelevantes Zubehör kann je nach Lieferumfang von der jeweiligen Garantie umfasst sein.
Wichtig: Garantiefälle werden grundsätzlich über den jeweiligen Lieferanten abgewickelt. Die Schule übernimmt dabei keine Reparatur- oder Garantieabwicklung für Schüler:innen-Geräte.
Versicherung
Schadensfälle werden zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Lieferanten abgewickelt. Für Risiken wie Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte kann eine zusätzliche Versicherung sinnvoll sein


2 NOTEBOOK DEFEKT

Was mache ich bei einem Defekt?
Bei einem technischen Defekt erfolgt die Reparatur über den zuständigen Servicepartner bzw. das Serviceportal des Geräteherstellers.



3 GERÄTETAUSCH

Anderer Gerätetyp nach einem Schulwechsel?
Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ können Schulen unterschiedliche Gerätetypen einsetzen. Bei einem Schulwechsel kann deshalb ein anderes Gerät notwendig werden.
Für solche Fälle gibt es eine Möglichkeit zum Gerätetausch.



4 NOTEBOOK VERLOREN

Was ist bei Verlust zu tun?
Bei Verlust sollte die Schule möglichst rasch kontaktiert werden.
Auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaber:innen kann bei technischer Möglichkeit eine Fernlokalisierung, Fernsperre oder Fernlöschung des Gerätes durchgeführt werden, sofern das Gerät erreichbar ist. Eure bisherige Seite verweist dabei auf § 10 Z 4 der IKT-Schulverordnung.


5 EIGENES ERSATZGERÄT

Was passiert, wenn das Schulnotebook nicht mehr repariert werden kann?
Für den Einsatz eines privaten Ersatzgeräts ist ein geregelter Prüfprozess vorgesehen. Dabei wird kontrolliert, ob das Gerät technisch und schulisch mit der vorhandenen Infrastruktur kompatibel ist. Die endgültige Entscheidung, ob ein Eigengerät eingesetzt werden darf, liegt bei der Schule.
Damit das Gerät im Schulnetz und mit den verwendeten Anwendungen eingesetzt werden kann, muss es folgende Mindestanforderungen erfüllen:
  • Prozessor mindestens Intel Core i3, 10. Generation
  • mindestens 8 GB Arbeitsspeicher
  • mindestens 256 GB Speicherplatz
  • Windows 11 Professional
Wichtig: Nur mit Windows 11 Professional kann das Gerät über Microsoft Intune verwaltet und in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden.



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