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Notebook Hilfe - MS-Feldkirchen-digital

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Notebook Troubleshooting

Hilfestellung bei Problemen
mit dem Schulnotebook!
Anbei haben wir für Sie Links zur Verfügung gestellt,
um im Vorfeld einige Fragen zum Schulnotebook klären zu können.


Garantie, Versicherung
Die Geräte haben ab Erstauslieferung durch die Lieferanten an die Schule zwei bis vier Jahre Garantie. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab.
Der jeweilige Lieferant verpflichtet sich für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) für die eine Send In-Garantie gilt, diese entsprechend zu erfüllen.
Wichtig: Die Schule hat keine Pflichten oder Aufgaben bei Garantiefällen von Schüler:innen-Geräten.
Ist das Schulnotebook versichert?
Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten. Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren, wie z.B. Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte, wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.
Sollten Klassengeräte defekt werden, sind auch diese über die Serviceportale der Lieferanten anzumelden.
Nähere Informationen zu den Serviceportalen der Lieferanten, Umgang mit Reparaturen & Verlust und Informationen des Verbands der Versicherungsunternehmen finden Sie auf der Unterseite Versicherung für Erziehungsberechtigte.
Was mache ich, wenn das Notebook defekt ist?
CANCOM als Schulnotebook Partner sorgt nicht nur für eine reibungslose Lieferung, sondern ist auch autorisierter Service-Provider für die Schulnotebooks von Lenovo, Acer und Fujitsu. Im Support-Fall finden Sie hier wichtige Informationen für eine schnelle Abwicklung. Je nachdem um welchen Gerätetyp es sich handelt, müssen Sie auf den passenden link klicken und das Formular ausfüllen:
Link zur Acer Notebook-Reparatur
Link zur Lenovo Notebook-Reparatur

Bei eventueller Neuanschaffung:
Sollte die Reparatur zu hoch ausfallen, kann auch ein Privatkauf in Betrachte gezogen werden. Folgende Voraussetzungen sind dafür aber unbedingt erforderlich:
Prozessor mindestens i3 10. Generation, 8 GB RAM Speicher,
256 GB Festplattenspeicher und Windows 11 Professional (Nur mit dieser Windowsversion kann das Notebook über Intunes verwaltet werden!)
Wie tausche ich
ein Gerät ein?
Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch kann es sein, dass beim Schulwechsel Ihres Kindes ein anderes Gerät benötigt wird. Die Gerätebörse (vormals: „Gerätetauschbörse“) ist eine Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte. Sie kann genutzt werden, wenn Sie wegen eines Schulwechsels ein neues Gerät benötigen.
Klicken Sie auf nachfolgenden Link, um die Gerätetauschbörse zu starten. Link zur Tauschbörse
Was mache ich bei Verlust meines Schulnotebooks?
Bei Verlust des Gerätes empfehlen wir Ihnen die
Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule, um abzuklären, ob eine Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes möglich ist. Rechtlich ist dieses Vorgehen durch die IKT-Schulverordnung in § 10 Z 4 gedeckt. Diese erlaubt der Schule: " [...] die Möglichkeit zur Fernlokalisierung, Fernsperre bzw. Fernlöschung des digitalen Endgerätes bei technischer Möglichkeit auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaberin oder des Geräteinhabers, soweit das Endgerät erreichbar ist." Der Wunsch einer Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes sollte demnach bitte schriftlich an Ihre Schule erfolgen.
Was mache ich,
wenn das Schulnotebook nicht repariert werden kann?
Für die Verwendung von Eigengeräten ist ein formaler Prozess vorgesehen. Dieser Prozess zielt darauf ab, zu prüfen, ob das Eigengerät die skizzierten, erforderlichen technischen Spezifikationen aufweist, um den pädagogischen, didaktischen und technischen Anforderungen am jeweiligen Schulstandort zu entsprechen.
Zur Prüfung der Kompatibilität dieser Geräte wurde ein webbasiertes Prüfungs-Tool (Eigengeräte-Online-Check) entwickelt, welches von Erziehungsberechtigten selbstständig genutzt werden kann. Erst wenn die Kompatibilitäts-Prüfung positiv abgeschlossen und ein Übergabeprotokoll, welches Sie im Endgeräte Online-Check finden oder von Ihrer Schule erhalten können, unterfertigt wurde, können diese Eigengeräte in den digitalen Klassen zum Einsatz kommen. Die Letztentscheidung, ob ein Eigengerät eingesetzt werden darf, liegt bei der Schule.
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